Dienstag, 9. April 2019

Annenkapelle, Innenansichten

Annenkapelle Amerungen, Hochaltar
Annentag 2014

Annenkapelle Amerungen, Hochaltar
Hochaltar 2017

Hochaltarbild: St. Anna und St. Joachim mit ihrer Tochter Maria

Weihnachten 2016

 Wappenstein im Gewölbe mit dem Wappen des Erbauers, 
Fürstbischof Ferdinand von Fürstenberg



Annenkapelle, Außenansichten

Ansicht von Osten, um 1930

 Ansicht von Süden, um 1930

Ansicht von Süden, um 1930


 Ansicht von Norden, um 1960

2008

2013, Ansicht von Nordwesten

Portal, Aufnahme von 2016

Inschriftkartusche über dem Portal

 2004





Wüstung Sewardessen

Sewardessen

Wohl keine Wüstung in der Nähe Holtheims ist trotz genauer Lokalisierbarkeit und recht guter Urkundenlage  so vielen Deutungsversuchen unterworfen worden, wie Sewardessen.
Im westlichen Teil der Holtheimer Gemarkung, auf halbem Wege wischen Holtheim und Amerungen, befinden sich nördlich des Sassenberges am linken Ufer des Holtheimer Baches die sogenannten Kirchenplätze. Es handelt sich um eine etwa 30 Morgen große Fläche, die früher mit Bäumen bestanden war und gegen Ende des 19. Jahrhunderts schrittweise kultiviert wurde. Wilhelm Wöhlke (1) deutet die Namensgebung als ehemals der Kirche gehöriges Land, andere (2) vermuten hier aufgrund älterer Ausgrabungen den Standort der ehemaligen Amerunger Kirche und führen den Namen „Kirchenplätze“ darauf zurück. Eine weitere Deutung schein m. E. nach wahrscheinlicher zu sein. Bei Aufnahme des preußischen Urkatasters ermittelten die Landmesser auch die Flurnamen und versuchten anschließend, diese Namen möglichst hochdeutsch in die Karten zu übernehmen. Unzählige falsche Flurnamen prägen somit bis heute die Katasterkarten, zumal die häufig nicht aus Westfalen stammenden Landmesser den Dialekt  der Einheimischen nicht verstanden und es somit zwangläufig zu Fehlübersetzungen kommen mußte. Der eigentliche Name des Geländes ist „Kreikenplässen“, Kreiken aber sind eine Pflaumenart, der Name deutet also garnicht auf eine Kirche hin. Wenden wir uns dem archäologischen Befund zu: In dem unteren Teil der in Süd – Nord Richtung verlaufenden Grabensenke befindet sich ein Turmhügel (sog. Motte) von 22 x 12 Metern Durchmesser und 2 bis 3, stellenweise auch 4 Meter Höhe. Der Hügel ist heute mit Eichen bestanden. Östlich des Grabens finden sich in der Wiese die Spuren eines ehemaligen Hohlweges aus der Zeit vor der Separation sowie mehrere obertägig erkennbare Wohnpodien. Auf dem Turmhügel findet sich wenig Keramik aus der Zeit vor dem 10. Jahrhundert, diese Anlage kann somit älter als der Rest der Siedelung sein. Im östlichen Bereich der westlich an den Graben angrenzenden Ackerfläche finden sich viele Scherben mittelalterliche Keramik aus dem 12. und der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts. Es handelt sich um teilweise sehr fein bearbeitete Ware. Einige Stücke konnten als Neuenheerser Keramik gedeutet werden. Unterhalb des Turmhügels ist der ganzjährig wasserführende Graben durch einen Querdamm verbaut, der allgemein als kleiner Teich zu deuten sein dürfte. Im Jahre 1870 wurden bei Kultivierungsarbeiten Gebäudereste gefunden. Dazu schreibt die Zeitschrift für vaterl. Geschichte und Altertumskunde (3):  „25 Schritt von diesem Teiche entfernt, in der Richtung von Osten nach Westen, haben sich die Grundmauern einer alten Kirche gefunden. Der Platz war vorher mit Büschen und Dornen bewachsen und hob sich im Aeußern als eine mäßige Erhöhung von dem umliegenden Terrain ab. Ein Einwohner von Holtheim pachtete die Parcelle, fing an sie urbar zu machen, sie zu ebnen, die Steine auszubrechen und wegzuschaffen, womit er 1870 fertig war. [...] Es fanden sich die Umfassungsmauern der Kirche überall noch im Fundamente vor, auch an der nördlichen Langseite war die Stelle der Eingangsthür genau zu sehen. Die Kirche war geostet, hatte eine Länge von 72 Fuß (etwa 22,3 m) und eine Breite von 27 Fuß (etwa 8,4 m). Der Altar war noch in einer Höhe von 3 – 4 Fuß vorhanden und vor demselben ein platter Sandstein von wenigstens 5 Fuß (etwa 1,5 m) Quadrat. Man stieß im Innern beim Nachgraben auf keinen Steinbelag, sondern auf einen festen Boden von blauem Thon, wie er sonst in der Gegend nicht vorkommt. Es fanden sich im Innern bei der Thüröffnung ein langer Schlüssel und anderes Eisengerät, und merkwürdigerweise 14 Hufeisen und ein großer Degen. Auch zeigten sich Brandspuren. Am Thurmende fanden sich Stücke von Backsteinen, sonst waren nur Sandsteine verwendet. Außerhalb der Kirche hat man Scherben von Thonwaaren gefunden, auch Spuren von Kalköfen, aber bis jetzt keine menschlichen Gebeine. Um die Größe und Lage der Kirche festzustellen, hat Hr. Vikar Hansmeyer von Holtheim jüngst genaue Nachgrabungen anstellen lassen. [...] Denkbar wäre es, daß es die Pfarrkirche des in der Nähe gelegenen und später ausgegangenen Amerungen gewesen [...] “  Soweit der Bericht von 1883. Leider sind die von Vikar Hansmeyer gemachten Funde verschwunden und auch sonst keinerlei Zeugnisse diesbezüglich aus seiner Feder erhalten geblieben. Die Deutung der Fundamente als Kirche scheint aber sehr zweifelhaft: Der Bau ist für eine damalige Kirche sehr groß, ein solches Gotteshaus müßte zumindest Pfarrkirche gewesen sein und damit auch vermehrt in Urkunden auftauchen. Dies ist nicht der Fall. Die im Inneren des Gebäudes gefundenen Gegenstände lassen eher auf eine landwirtschaftliche Nutzung des Gebäudes schließen. Da in Sewardessen zudem ein Freigericht bestand, wäre die Kombination von größerem Gehöft und der Turmburg (Motte) durchaus logisch. Würde es sich um eine Kirche handeln, hätte man fast zwangsläufig menschliche Gebeine finden müssen, da früher zumeist um die Kirche herum beerdigt wurde. Wie derselbe Bericht weiter ausführt, wurden aber bei der Amerunger Kapelle wiederholt Gebeine gefunden. Zudem ist die genaue Lage Amerungens genau feststellbar, warum sollten die Bürger ihr Gotteshaus etwa einen Kilometer von der Siedlung entfernt errichtet haben? Der Erbauer der heutigen Annenkapelle, Fürstbischof Ferdinand v. Fürstenberg, war in den historischen Wissenschaften sehr bewandert und ist als sehr genauer Historiker bekannt. Daß er sich bei Neuerrichtung der Amerunger Kapelle nicht am genauen alten Kirchplatz orientiert haben könnte, ist unwahrscheinlich, zumal 1669 sicherlich noch Reste des verfallenen Amerunger Gotteshauses sichtbar waren. Sowohl Vikar Hansmeyer als auch nachfolgende Heimatforscher sind hier augenscheinlich der Versuchung erlegen, den Namen „Kirchenplätze“ vorschnell zu deuten, wobei eine vordergründige Logik ja auch nicht zu leugnen ist. 
Es bleibt uns nach Betrachtung aller bekannten Fakten zur Zeit nur eine logische Erklärung: Wir haben es bei der Siedlung mit dem Hofe Sewardessen zu tun, der in den Urkunden mehrfach auftaucht.  Dazu schreibt Wilhelm Wöhlke (1): „1487 wird in einem Waldecker Lehnsrevers für Heidenreich v. Calenberg eine Feldmark Siwerheym zwischen Amerungen und Holtheim genannt (5). Es handelt sich hierbei um die Flur der Siedlung Sewardessen, die 1011 mit der Grafschaft des Haold an Bischof Meinwerk von Paderborn kam (6). Diese Schenkung wird 1016 bestätigt (7) und  1021 wiederholt (8), wobei aber nun der Name Soratfeld an die Stelle von Sewardessen tritt. Unabhängig von dieser Schenkung wird Sewardessen noch zweimal zu Lebzeiten Meinwerks überliefert, 1024 (9) und 1036 bei der Aufzählung der zu Sutheim gehörenden Vorwerke (10). Danach verschwindet der Name vollkommen, um erst in dem Revers von 1487 noch einmal aufzutauchen. In diesem Revers geht es um einen Hof in Holtheim „bouen Amerunge ane der feltmarcke tho Siwerheym“, also nicht einen Hof Siwerheym oder einen Hof in Siwerheym! Schon die Erneuerung der Belehnung von 1487 im Jahre 1517 und alle späteren Wiederholungen verwandeln den Namen endgültig zu Sudheim (11). Die Schreibung Sewardessens wird bis 1487 ständig verändert. Von Seuurdeshusun bzw. Siwardeshus (1011) wird sie über Sewardeshuson (1016) und Syardissen bzw. Siwardassan (1036) zu Siwerheym (12)."
Soweit Prof. Dr. Wöhlke. Die historischen Fakten sind damit weitgehend klar. Es bleibt anzumerken, daß bei der Erwähnung 1016 ausdrücklich vom Freistuhl Sewardessen die Rede ist, der Hof also als Gerichtstätte eine nicht geringe Bedeutung hatte. Ab 1179 taucht aber der Freistuhl im nahen Amerungen auf, so daß die Siedlung Sewardessen allein schon durch diese Verlegung allmählich an Bedeutung verloren haben dürfte. Ältere Autoren vermuten den mit Eichen bestandenen Turmhügel als den Gerichtsplatz, was sicherlich eine durchaus malerische Komponente hat und auch nicht der Logik entbehrt. Man sollte aber bedenken, daß die heutigen Eichen auf dem Hügel aus dem 19. Jahrhundert stammen und die Anlage bis zu jener Zeit auch durch den damals noch nicht gerodeten Waldbestand auch nicht so hervorstechend war, wie heute. Johannes Knaup (13) nennt die Wüstung in seiner Arbeit „Külte“ und bezieht sich dabei auf den sog. „Külter Patt“, der von Kerkthorp (Kettrupp) bei Lichtenau bis gegen Amerungen ging. Die Einwohner wären, wie er schreibt, Waldecker gewesen. Da der Hof, wie wir aus den Urkunden wissen, Waldecker Besitz war, ist zumindest die letztere Annahme nicht unrichtig. Da die genannte Arbeit leider keine genauen Quellen angibt, kann die Vermutung, die Siedlung habe Külte geheißen, nicht näher abgesichert werden. Die bislang bekannten Urkunden bieten keinerlei Anhalt dafür. Die von mehreren Autoren geäußerte Vermutung, Sewardessen habe sich zwischen Kleinenberg und Holtheim befunden, ist weder durch Urkunden, noch durch Geländebeweise zu stützen, ja sie wird geradezu durch den Lehnsrevers von 1487 mit seiner genauen Lagebeschreibung Sewardessens widerlegt.           
Quellen und Literatur:
1)      Wöhlke, Wilhelm: Die Kulturlandschaft des Hardehausener und Dalheimer Waldes im     Mittelalter.   Münster 1957, S. 8 – 9.
2)      Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertumskunde. 41. Band, II. Abteilung,
         Seite 206 – 207. Münster: Regensberg 1883.
3)      Wie 2
4)      Wie 1
5)      Staatsarchiv Marburg, Fm. Waldeck, OU 5955.
6)      Westfälisches Urkundenbuch (WUB), Cod. LXXXII; Seibertz 21; VM als Siwardeshus.
7)      Westf. Urkundenbuch, Cod. XCI.
8)      Wilmanns, Roger: Die Kaiserurkunden der Provinz Westfalen 777-1313.
         Bd 2: Die Kaiserurkunden der Provinz Westfalen aus den Jahren 901-1254. Münster 1881, Nr. 158
9)      Westf. Urkundenbuch I, Cod. VM
10)    Westf. Urkundenbuch I, Cod. CXXVII
11)    StA Marburg, Fm. Waldeck, OU 5959, 5960, 5963, 5964.
12)   WUB I, Cod LXXXII (1011), VM (1011); WUB I, Cod. XCI (1016); VM (1024); WUB I, Cod. CXXVII (1036),    
         VM (1036)
13)   Knaup, Johannes: Wie erarbeite ich die Dorfgeschichte Holtheims...  Arbeit für die erste Lehrerprüfung, Warburg 1947, S. 22.
(5) bis (12) zitiert nach:
Wöhlke, Wilhelm: Die Kulturlandschaft des Hardehausener und Dalheimer Waldes im Mittelalter. Münster 1957.
 
 

Lyrisches I

Amerungen

Amerungen, trautes Fleckchen Heimaterde,
in der Altenau lieblichem Grunde,
stilles Kapellchen am Waldesrande,
wieder bist Du in aller Munde.
 
Da, wo saftige Wiesen sich dehnen,
lag einst ein Dörfchen mit sonnigen Breiten,
bis es versank und Wüstung wurde,
in dem dunklen Gewoge der Zeiten.
 
Deines Namens hehren Klang
konnte die Zeit Dir nicht rauben,
frohe Urständ ward Dir beschieden
aus der Väter tieffrommem Glauben.
 
Anna, die heilige Mutter und Frau,
ward zu besonderem Schutz Dir gegeben,
daß in Zucht, in Liebe und Treue
rings erblühe das dörfliche Leben.
 
Fromme Pilger nahen in Scharen,
knien in Andacht vor Deinem Bild.
Sei ihnen allen, Mutter der Gnade,
mit Deiner Tochter Helferin mild!
(Heinrich Rüthing, 1954)
 

Verordnung wegen des Annentages, 1785

on Fürstbischof Friedrich-Wilhelm von Westphalen (1727 -1789, regierte von 1783 bis 1789)
 
15.
Verordnung wegen der Prozessionen zu Lichtenau
dto Hildesheim den 10ten Januar 1785.
Die öffentlichen Bittgänge oder Prozessionen, wenn sie mit schuldiger Sittsamkeit und guter Ordnung verrichtet werden, sind um so viel mehr, als eine Gott gefällige Handlung unserer heiligen Religion anzusehen, je älter ihr Ursprung in der katholischen Kirche ist, und je bekannter die Wohlthaten sind, die den Allerhöchsten dadurch bewogen, seinem Volke in allerhand Anliegen hat zufließen lassen; wenn aber mit solchen Bittgängen Unverständigkeiten und Mißbräuche verbunden sind, so erfordert die obrigkeitliche Pflicht, daß zu deren Abstellung zweckmäßige Mitteln ergriffen werden.
Unter solchen Unordnungen und allgemach eingerissenen Mißbräuchen ist nun auch hauptsächlich zu rechnen, daß zu Lichtenau 1tens bey der auf  S. Annen Tag nach der Kapelle zu Amerungen üblichen Prozession daselbst währender Predigt, und Gottesdienst Markt gehalten, Brod und Brantwein verkauft, gegessen, getrunken und geplaudert werde; sodann 2tens am heiligen Ostertage von den Einwohnern ein Zug zu Pferde durch die Feldmark und nachher durch und um den Kirchhof geführt werde, weswegen die Predigt versäumet, und dieser große Zug der Auferstehung unseres Heilandes durch schädliche Zerstreuungen entheiligt werde. Wenn Wir nun solcher Mißbräuchen und Unordnungen ferner nicht nachsehen können, so verordnen Wir dagegen gnädigst, daß
a.)   das bisher geschehene unziemliche Verkaufen des Brods und Brantweins in der Zukunft völlig abgestellt bleibe, sollte aber dieses Verbots unangesehen solche Sachen bey erwehnter Kapelle jemand zum Verkauf darzustellen sich erkühnen, wollen Wir, daß solche demselben nebst der ferneren willkührlichen Bestrafung auf die des Endes von unseren des Orts Beamtens weiter zu machender Verfügung genommen, und nachher unter die bedürftigen Hausarmen vertheilet werden.
b.)   Befehlen Wir hiermit unter 10 (Talern?) Strafe, daß sich keiner mehr unterstehen solle, am heiligen Oster= oder anderen Festtägen zu Pferde um die Feldmark und Kirchhof zu reiten, oder auf andere Weise mit selbigen bey dem öffentlichen Gottesdienste zu erscheinen, welche Strafe der Orts Beamte von den Uebertretenen sofort beyzutreiben, oder im Unvermögensfall dieselbigen, um zur Zuchthausstrafe überbracht zu werden, anzuzeigen hat.
Damit nun
c.)   diese Unsere Verordnung zu jedermanns Wissenschaft gelange, somit jeder für Strafe und Ahndung sich zu hüten habe, so befehlen Wir dem Pastor zu Lichtenau dieselbige an beiden letzten Sonntagen in der Fasten öffentlich von der Kanzel zu verlesen.
Urkundlich p.p. Gegeben Hildesheim uti supra.
Quelle: Originaldokument in der Erzbischöflichen Akademischen Bibliothek zu Paderborn.

Amerungen in der Neuzeit

Amerungen in der Neuzeit

M. Müller
Im Jahre 1660 heißt es in einem Protokoll, es solle das Haus zu Amerungen abgebrochen und als Wohnung für den Kaplan in Lichtenau aufgebaut werden. Ob es sich bei diesem Haus um den besagten „Lindenhoff“ gehandelt hat, wissen wir nicht. Der Ort  Amerungen besaß in jedem Fall eine Kirche und ist auch als Kirchort erwähnt. Auch diese Kirche scheint das Dorf um einige Zeit überdauert zu haben. Als 1429 Abgeordnete des Klosters Böddeken die Grenzen des Klosters Dalheim neu festlegen mußten, bestand in Amerungen noch eine Steinkirche. Sie wird wohl an Stelle der heutigen Kapelle gestanden haben, denn man hat mündlicher Überlieferung nach in der Vergangenheit des öfteren menschliche Gebeine in der Nähe der Kapelle gefunden.
Das Patrozinium der Amerunger Dorfkirche liegt bislang ebenfalls im Dunkeln. Lediglich die Bemerkung in der heutigen Protalinschrift „…als das alte Heiligtum der Hl. Anna zusammengefallen war (VETUSTO  SACELLO  S[anctae]  ANNAE  COLLAPSO)“ läßt darauf schließen, daß auch der Vorgängerkirche der irdischen Großmutter Jesu geweiht war. 1502 war die Kirche bereits verschwunden (s. o.). 1669 schließlich läßt der Paderborner Fürstbischof Ferdinand von Fürstenberg das Gotteshaus neu errichten.
Diese Kapelle ist typisch für den sogenannten Fürstenberger Barock. Sie bildet einen einschiffigen Raum mit sehr flachem 3/8 Chorschluß und steinernem Tonnengewölbe im Innern. Die Außenmauern haben eine Stärke von 1,20 Metern. Die Kapelle ist im lichten 7,20 Meter lang und 3,70 Meter breit. An der Nord- und Südwand befinden sich je zwei Strebepfeiler, dazwischen an jeder Seite zwei rundbogige, einfach bleiverglaste Fenster ohne Maßwerk. Die Chorwand der Kapelle ist außen verschiefert. Auf dem schiefergedeckten Dach sitzt, etwas aus der Mitte nach Osten verschoben, ein achteckiger Dachreiter mit gedrungener Welscher Haube und Wetterhahn. Die Holzkonstruktion des Dachreiters sitzt nicht auf den Sparren auf, sondern stützt sich im Dachinneren auf zwei Querbalken knapp über dem Gewölbe, welche seitlich auf der Mittelpfette aufliegen. Die kleine Bronzeglocke trägt die Inschrift: „HENR[icus] HUMPERT BRILONIENSIS ME FUDIT  SOLI DEO GLORIA  1866“ (Heinrich Humpert aus Brilon hat mich gemacht. Allein Gott die Ehre. 1866). Die Glocke wird vom Schiff der Kapelle aus per Seil geläutet. An der Nordseite der Kapelle war bis in die 1960er Jahre eine Dachgaube mit Satteldach und Tür. Eine Begehbarkeit des Dachraumes wird nicht nur wegen des Turmes und der Glocke notwendig gewesen sein. Vor dem Hochaltar befindet sich im Gewölbe ein hölzerner Durchlaß für ein Seil oder eine Kette. Hier dürfte eine Ewig-Licht-Lampe gehangen haben, die von oben herabgelassen werden konnte. Die tiefen Seileinschnitte im Führungsholz bestätigen jedenfalls ihr ehemaliges Vorhandensein. Ein zerbrochenes Seilrad liegt ebenfalls noch auf dem Dachboden. Die erwähnte Dachgaube wurde bei der Renovierung nach 1960 entfernt, da sie angeblich nicht ursprünglich war. Aus den genannten Gründen ist dem zu widersprechen.  
Die Kapelle ist nicht geostet, sondern Chor und Hochaltar sind im Westen. An der rückwärtigen Außenseite des Chores, also im Freien, befindet sich ebenfalls ein Altar, der jetzt von einer mächtigen Kastanie (1871 gepflanzt) beschattet wird. Der Stipes ist massiv, aus Bruchsteinen aufgebaut, die Mensa besteht aus einer dicken Sandsteinplatte. Von den ehemals fünf Weihekreuzen der Mensa sind das mittlere und die beiden hinteren der Verwitterung entgangen. Das Meßopfer am Annentage wurde wegen der vielen Gläubigen früher an diesem Außenaltar gefeiert, wobei dann auch eine Ostung des Altares gegeben ist. Allerdings zeigt die Zeichnung der Annenkapelle des Paderborner Gymnasiallehrers Franz-Joseph Brand aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts den Außenaltar an der Nordseite der Kapelle zum Berge hin. Für die Durchführung des Gottesdienstes wäre seine Lage an dieser Stelle zwar nicht rubrikengerecht, aber durchaus praktischer. Es ist bislang unklar, ob der Außenaltar später verlegt wurde oder aber die Zeichnung ungenau ist. Der schöne Hochaltar in der Kapelle ist ein hölzerner Barockaufbau auf steinerner Mensa. Da er die Jahreszahl 1665 trägt, also etwas älter als die Kapelle ist, wird er gebraucht gekauft worden sein. Seine Werkstatt ist leider bislang unbekannt. Wahrscheinlich paßte das ursprüngliche Altarbild so nicht zum Patrozinium der Kapelle, jedenfalls wurde es 1749 durch Egon von Fürstenberg, Präpositus des Busdorfstiftes zu Paderborn, gegen das heutige ausgetauscht. Das Bild  (Öl auf Leinwand, Künstler unbekannt) stellt St. Anna, ihren Mann Joachim und ihre Tochter Maria vor einer antikisierenden Architekturkulisse dar.  Die lateinische Stiftungsinschrift des Bildes lautet zu deutsch: „Egon von Fürstenberg, Dekan und Kanonikus, hat mich anfertigen und diesen Altar wieder herstellen und ausschmücken lassen i. J. 1749.“ Der untere Teil des Altarbildes trägt in acht recht unregelmäßig aufgeteilten Feldern die deutsche Beschriftung: „Trösterin der Betrübten – Hoffen der schiffbruchleidenden – Du Hülff der gebährenden – Du schutz der Zugrundgehenden – Heil der Kranken – Trösterin der sterbenden – Du fruchtbringerin der Unfruchtbaren – Du Hülff der hulfbedurftigen.“ Das originale Altarbild wurde 1955 durch eine gute Kopie des damals in Lichtenau ansässigen Malers Andreas Block ersetzt. Das Originalbild hängt seitdem in der Lichtenauer Pfarrkirche. Auf der Altarmensa steht ein schöner, kleiner Tabernakel mit dem Lamm Gottes auf einem Buch mit sieben Sigeln (gemalt) auf der Tür. Die Vorderseite des Altarstipes trägt ein ebenfalls gemaltes Christogramm (JHS). Am Hochaltar befindet sich im Auszug das erste Wappen Ferdinands von Fürstenbergs, das er von 1661 bis 1668 führte. Es ist ein vierteiliges Schild, in dem zwei Felder das ältere Paderborner Bistumswappen (rotes Kreuz auf weißem Grund) und zwei Felder das Familienwappen (zwei rote Querbalken auf Goldgrund) zeigen. Das Wappen am Portal und am Gewölbeschlußstein  ist das zweite Wappen des Bischofs, das er von 1668 bis 1678 führte. Die vier Außenfelder zeigen zweimal das erwähnte Bistumswappen und zweimal das Pyrmonter Ankerkreuz (rot auf silber). Das erwähnte Fürstenbergische Familienwappen liegt diesen  Außenfeldern  als Herzschild in der Mitte  auf. Da die Kapelle tonnengewölbt ist, hat der Schlußstein, anders als bei einem Kreuzgewölbe, nur dekorativen Charakter.
Neben dem Hochaltar steht eine Statue aus dem Ende des 19. Jahrhunderts, welche die Hl. Mutter Anna mit Maria zeigt. Auf dem Buch, das St. Anna dem Kinde zeigt, findet sich die alttestamentliche Weissagung über die zukünftige Gottesmutter und den Messias: „Ecce virgo concipiet et pariet  filium et vocabitur nomen eius Emmanuel. Isaias VI-XIV“ Zu deutsch: „Siehe die Jungfrau wird empfangen und einen Sohn gebären und sein Name wird sein Immanuel. Isaias 6,14“)
Das reich geschmückte Portal trägt in einer Kartusche unter dem Erbauerwappen folgende lateinische Stiftungsinschrift: „D.[omino]  O.[ptimo]  M.[aximo]  S.[acrata]   FERDINANDUS DEI  ET  APOSTOLICAE  SEDIS  GRATIA EPISCOPUS  PADERBORNENSIS  COADIUTOR  MONASTERIENSIS  S[acri]  R[romanii]  I[imperii]  PRINCEPS  ET COMES  PYRMONTANUS  VETUSTO  SACELLO  S[anctae]  ANNAE  COLLAPSO  PRO  SUA  IN  DEIPARAE  VIRGINIS  MATREM PIETATE  NOVAM HANC  AEDICULAM  P  C  AN[no]  M DC LXIX.“   Zu deutsch:
„Gott, dem Höchsten und Größten, geweiht! Ferdinand, von Gottes und des Apostolischen Stuhles Gnaden, Bischof von Paderborn, Coadjutor von Münster, des Heiligen Römischen Reiches Fürst und Graf zu Pyrmont, hat diese neue Kapelle aus Pietät gegen die Mutter der jungfräulichen Gottesgebärerin, als das alte Heiligtum der Heiligen Anna zusammengefallen war, errichten lassen im Jahre 1669.“  Hochaltar und Kapelle sind konsekriert, worauf die noch originalen Apostelkreuze an den Wänden sowie die Kreuze in der Altarmensa zweifelsfrei hinweisen. Die Konsekration nahm der Fürstbischof eigenhändig am 21. Juli 1672 vor. In den Hochaltar sind Reliquien der Heiligen Bonifatius, Ulrich von Augsburg und Meinolphus eingefügt.
Von 1865 bis 1886 wohnte bei der Annenkapelle ein Laienbruder als Eremit. Urkundlich ist über ihn nicht mehr viel nachzuweisen. Im Jahre 1886 berichtet die Ortschronik der Gemeinde Husen auf Seite 32 über ihn: „Es erscheint uns wichtig, nachträglich noch über den früheren Eremit Theodosius Stückerath hier zu verzeichnen. Derselbe erbaute sich bei [der] Amerunger Kapelle, mit Genehmigung der geistlichen und weltlichen Behörde, im Jahre 1865, eine Klause. Da sein Lebenswandel, besonders in den letzten Jahren, nicht dem eines Ordensmannes entsprach, sah sich die Bischöfliche Behörde veranlaßt, gegen denselben sein Ordenskleid abzulegen und die Klause zu verlassen habe. Stückerath hielt sich nun teils in der Klause und in Lichtenau auf. Als am Morgen des 24. Augustes, die Arbeiter des Gutsbesitzers Günter Früh nach Amerungen kamen, war die Klause schon total niedergebrannt. Wie der Brand entstanden ist, bleibt der Gemeinde ein Rätsel. Da Stückerath angeblich weder am Tage vorher, noch an dem Morgen, da zugegen war und das Haus dauerhaft gebaut war und Feuergefährliche Stoffe in demselben nicht lagerten. Trotz aller polizeilichen Recherchen, hat über das Entstehen des Brandes nichts ermittelt werden können. Stückerath hatte zu 1000 Mark versichert, hat das Geld ausbezahlt bekommen und ist damit verschwunden.“
Soweit die Husener Chronik. Erzählungen zufolge soll der Klausner auch der Wilderei nicht ganz abgeneigt gewesen sein. An der Landstraße Husen – Lichtenau steht am sog. Einschnitt die „Äuwerslinge“ oder „Ambrosiuslinde“, welche ein Wegkreuz beschattet und die der Eremit gepflanzt haben soll.
Die Verehrung der heiligen Mutter Anna ist in unserer Heimat immer sehr volkstümlich und beliebt gewesen. Sie war Patronin der Mütter und Erziehenden, der Gebärenden, der Müller und Bergleute, ja sie wurde selbst bei Pferdekrankheiten angerufen. Speziell in Amerungen kam ihr eine besondere Art der Fürsprache zu: Wollte ein junges Mädchen einen guten Mann, so mußte sie siebenmal hintereinander zum Annentage pilgern, wenn nicht das Bildnis der Heiligen ihr schon bei einem früheren Bittgang ihr zunickte. Das entsprechende Bittgebet lautete in recht derber Volkstümlichkeit: „Heilge Mutter Anne, hölp mey taun chudden Manne! Einen, dei nit kratzet un nit soupet, un nit bey annere Fruggens kroupet.“ 
Die Paderborner Fürstbischöfe haben immer streng auf die Annenverehrung gehalten. Als sich die Holtheimer aus unbekannten Gründen 1734 nicht an der Annenprozession von Lichtenau aus beteiligten, sondern nur vier Mädchen zum Tragen der Marienstatue  („Bildmäkens“) schickten, wurden sie vom Archidiakon zu 5 Talern Strafe verurteilt. 1785 wurde der Annentag durch Fürstbischof Friedrich Wilhelm von  Westfalen auf den ersten Sonntag im August gelegt und die Prozessionen  von Atteln und Asseln abgeschafft. Seither ziehen nur noch die Prozessionen von Lichtenau und Holtheim sowie sporadisch eine von Kleinenberg und von Husen. Die Lichtenauer Prozession führt das Allerheiligste mit. Sobald früher (bis etwa 1970) die Prozessionen in das Tal einzogen, wurde mit Böllern geschossen, und von den umliegenden Bergen hallte ein vielfaches Echo wieder.
Nach Eintreffen der Wallfahrer wird unter dem Kreuz vor der Kapelle vom Lichtenauer Pfarrer das Hochamt gesungen, der Festprediger und der Pfarrvikar von Holtheim levitieren dabei. Der Holtheimer Vikar hat alter Sitte nach auch das Hochamt am folgenden Montag in Amerungen zu halten. Noch bis in die 1960er Jahre zogen die Prozessionen nach einer angemessenen Mittagspause auch wieder nach Lichtenau und Holtheim zurück, wobei sich dann allerdings die Teilnehmerzahl verringerte, da viele Gläubige weiterhin an den Schänken verweilten.
Nach dem Hochamt entwickelt sich seit alters her an den aufgeschlagenen Marktständen und Schänken ein reges Treiben, das teilweise bis in den späten Nachmittag geht. Dabei spielte natürlich früher wie heute auch der Alkoholgenuß eine Rolle. Häufig wurde er schon während der Gottesdienste ausgeschenkt, was natürlich erhebliche Störungen verursachte. Nachmittägliche Raufereien zwischen Betrunkenen aus den umliegenden Dörfern trugen ebenfalls nicht zur Hebung der Andacht bei und veranlaßten die Pfarrer der umliegenden Dörfer immer wieder zu Klagen. Die Mißstände wurden schließlich am 10. Januar 1785 Gegenstand einer Verordnung Fürstbischof Friedrich Wilhelms von Westfalen, in der u.a. zu lesen ist: „Unter solchen Unordnungen und allgemach eingerissenen Mißbräuchen ist nun auch hauptsächlich damit zu rechnen, daß zu Lichtenau bey der auf S. Annen-Tag nach der Kapelle zu Amerungen üblichen Prozession daselbst während der predigt und Gottesdienst Markt gehalten, Brot und Branntwein verkauft, gegessen, getrunken und geplaudert werde etc.“  Im Folgenden suchte die Verordnung diese Mißstände abzustellen (vollständiger Text siehe unter 1.3.).
Eine schöne Schilderung des Annentages in der blumigen Sprache der damaligen Zeit liefert uns der Holtheimer Pfarrvikar Joseph Rörig im Jahre 1913. Der Text soll hier vollständig wiedergegeben werden:
 „Das höchste Fest für Holtheim ist wohl St. Anna (I Sonntag im August) oder wie die Leute sagen Amerungen. Jung und alt freut sich schon lange vorher darauf. Die Schuljugend spart, um auf Amerungen oder wie auch der Volksmund sagt Amelungen Geld zu haben. Die letzten Tage vor dem Feste geht’s Backen los, und die Frauen sieht man mit großen Kuchen von den Backs kommend das Straßenbild beleben. Verwandte werden geladen, und da die Schulferien im Bergischen begonnen haben, kommen viele geborene Holtheimer mit ihren Kindern auch aus dem Bergischen. 1913 sind in den Ferien rund hundert Kinder in Holtheim zu Besuch gewesen.
Die kirchliche Feier verläuft folgendermaßen: Des Sonntags in der Frühe fahren ein Pater und der Kaplan von Lichtenau in einem Lakenwagen mit den nötigen Paramenten u.s.w. für den Gottesdienst und den Utensilien für Kaffeekochen und Kaffeetrinken und Butterbröden und Pastors Threschen im Hintergrunde des Wagens. Es geht an einzelnen oder gruppenweise nach Amerungen Pilgernden und an den Bildmädchens vorbei. Zunächst wird Beichte gehört. Wenn ihm die Leute zu nahe rücken, nimmt der Pater sich seinen Beichtstuhl und wandert aus, um zwischen Kapelle u. Bach Beichte zu hören und die Herzen froh zu stimmen. Dann liest der Pater die Frühmesse u. teilt die hl. Kommunion aus. Hierauf stärkt Threschen den Hungrigen im Zelte hinter der Kapelle mit duftendem Mokka. Kurz vor 10 Uhr läutet das Glöckchen, verkündet das Nahen der Lichtenauer theophorischen Prozession, die Böller krachen in mehrfachem Echo wiederhallend, der Choral einer Musikkapelle mischt sich hinein, der abgelöst wird von dem Gesange der mit der Prozession kommenden Pilger. Und aus dem Tale von Holtheim rauscht durch den herrlichen Buchenwald: „Mutter Anna, Dir sei Preis“ von der Holtheimer und Kleinenberger Prozession. Wenn dann die Sonne dazu so freundlich hernieder grüßt, jede Wolke verscheucht und die Natur den Wald und die Wiesen, Berg und Tal mit den ihr eigenen Reizen belebt, und vom Tale herauf und vom Berge herab, von allen Himmelrichtungen über alle Pfade des Waldes gleichsam als ob es in den Büschen lebendig würde, hunderte und hunderte auf die Kapelle zugewandert kommen und mindestens zweitausend Menschen dem Hochamte beiwohnen, und mächtig ihr Lobgesang über das Tal u. die Berge erschallt und freudig u. geheimnisvoll im Walde wiederhallt und wenn dann der Pater im schlichten Habite nach Beendigung des Hochamtes die Kanzel unter dem Baume besteigt, von Gott redet und dem einen großen und schönen Ziele, dann kann man es wohl verstehen, daß selbst aus weiter Ferne hier Geborene in die Heimat kommen zum St. Annafeste.
Nach der Predigt ist eine Ruhepause für Körper und Geist und damit die Jugend ihre Kirmessen sich kaufen und die Erwachsenen bei „edlem Trank“ ihren Durst löschen und Bekannte und Verwandte grüßen u. Wünsche austauschen können.
Auf das Glockenzeichen hin versammeln sich die Lichtenauer zur Rückkehr in theophorischer Prozession, worauf die Holtheimer und die Kleinenberger Prozessionen ebenfalls Amerungen wieder verlassen.
Am folgenden Tage wird wiederum in Amerungen Beichte gehört und zwar von dem Kaplan in Lichtenau und der Holtheimer Vikar, der die Frühmesse liest (Stiftsmesse bei der Kaplanei in Lichtenau, wofür er eine Vergütung von 3,50 M von dem Kaplan in Lichtenau erhält.)  Eine Verpflichtung besteht für den Holtheimer Vikar nicht. Nach Ankunft der Lichtenauer Schulkinder-Prozession liest der Kaplan das Hochamt.
Neben dem Schönen und Guten hat das Fest auch Schattenseiten. Vikar Hansmeyer hat einen längeren Kampf geführt gegen die Umgehungen des Schankverbotes. 1912 wurde die Andacht des Hochamtes arg gestört durch das Spielen der bei den Buden sich herumtreibenden Kinder.
1913 kamen sehr viele von den Buden und Bierbänken erst zur Opferung zur Kapelle, als der Schreiber dieses die [unleserlich] darauf aufmerksam machte, daß der Gottesdienst schon längst begonnen habe und daraufhin die Buden geschlossen wurden. Und wie viele halten noch Andacht in Amerungen, wenn die Prozessionen schon längst zurückgekehrt sind, und die Kapelle geschlossen ist. Da gilt es: Videant consules.“ (Rörig, Chronik, 1913, S. 71 ff)
Literatur:
-Ortschronik der Gemeinde Husen [ungedrucktes Manuskript], Seite 32.
-Pagendarm, Paul: Amerungen. In: Die Warte, Paderborn, Jg. 4.1936, S. 26-27, S. 46-49,  S.58-60.
-Rörig, Joseph: Chronik der Gemeinde Holtheim. [Ungedr. Manuskript im Pfarrarchiv Holtheim],
  um 1915, S. 71 – 74.  
-Voß, Anton: Amerungen.  In: Heimatbuch des Kreises Büren [Bd 1]. Büren 1923, S. 47f.

Amerungen im Mittelalter

Die Wüstungen Amerungen und Gulse

Die ältere Geschichte von Amerungen und Gulse
Amerungen und Gulse sollen zusammen behandelt werden. Gulse lag dicht bei Amerungen an der Altenau in Richtung Neue Mühle. Es war wohl nur ein Einzelhof, der schon im Mittelalter mit Amerungen verschmolzen sein mag. Die sogenannte Günselmühle oder Gulser Mühle überdauerte die Wüstungsprozesse und wurde endgültig erst 1838 aufgegeben. Ihre Grundmauern sind noch heute sichtbar. Beide Siedlungen werden dem Rande des Sintfeldes zugerechnet, dessen Ostgrenze im Mittelalter das Altenautal war. Die Dorfstelle von Amerungen läge demnach außerhalb des Sintfeldes noch im Soratgau. Das Amerunger Feld liegt westlich der Altenau im Sintfelde, und außerdem liegt die Dorfstelle Amerungen im äußersten Winkel der Mark (1).
Der Name Amerungen wird im 12. Jahrhundert zum ersten Mal überliefert. 1179 wird ein „Thiederico comite de Amerungen“ genannt (2). Der noch bis ins 17. Jahrhundert bekannte Freistuhl und sein Sitz, der Lindenhof, haben damals Zeit also sicher schon bestanden. 1201 und 1203 wird die Siedlung Amerungen erwähnt (3), und 1264 (4), 1265 (5) und 1283 (6) ist eine Familie de Amerungen in Paderborn überliefert. Der Lehnsherr eines Heinrich Brunnen bestätigt 1308 den Verkauf eines Gutes in Amerungen an das Busdorfstift in Paderborn (12). 1310 wird eine halbe Hufe Land in „campis Amerungen“ von Rudolf, „comes“ zu Amerungen, an Mathie „scolari filio Henrici de Stadelhof“ unter der Bedingung verkauft, daß den Patres zu Hardehausen jährlich davon 18 „Denare pensionis nomine“ gezahlt werden (7).
Die Besitzverhältnisse in Amerungen sind sehr kompliziert und verschieben sich häufig, was eine genaue Übersicht erschwert.
1355 erwirbt das Busdorfstift St. Petrus und Andreas zu Paderborn von Werner von Asseburg und Herman und Werner von Brakel einen halben Zehnten zu Amerungen (8).
Einen Teil dieses Zehnten hatte zu dieser Zeit Henricus Bunne inne (9), den anderen Adam Rump (10). Der Bischof bestätigt den ganzen Besitz noch einmal 1336 (11). Noch 1389 soll ein Hermann Rogenhardus als Freigraf von Amerungen genannt worden sein (12). Der Freistuhl war also zu dieser Zeit anscheinend noch Gerichtsstätte, obwohl die Siedlung nach den bislang gemachten Keramikfunden bereits seit dem Ende des 13. Jahrhunderts wüst gewesen ist. Wahrscheinlich war der Lindenhof länger besetzt. Wir können aber auch aus der Nennung des Freistuhls, der auf ihm lag, keine Schlüsse auf den Lindenhoff ziehen; denn noch 1611 werden die Calenberger mit dem Freistuhle belehnt (13), obwohl es bereits seit 1487 (14) fraglich ist, ob hier überhaupt noch Gericht gehalten wurde.
1430 ist mit alten Leuten aus der Umgebung eine erste Grenzbegehung im Amerunger Gebiet vorgenommen worden. (15). 15 Jahre später kommt der Besitz Hardehausens in Amerungen – es handelt sich wohl um das im 13. Jahrhundert erworbene Gulse – an das Augustinerkloster Dalheim (16). Die Aufzählung des Dalheimer Besitzes von 1459 (17) scheint dies zu bestätigen. Demnach gehörte dem Kloster nunmehr der gesamte Raum zwischen Neuer Mühle, Gunselmühle und Blindeborn. Es besaß aber nur einen Teil des Amerunger Feldes, auf dem es bereits 1430  4 Morgen Land hatte. 1474 erwirbt Dalheim von den Calenbergern weitere Ländereien zur Nutzung auf 5 Jahre. Der Vertrag bestimmt folgendes: „Ferner soll das Kloster 4 Morgen Acker von dem Nonnenholze im amerunger Felde und eine Hufe Landes daselbst, die ihr Vater früher tauschweise gegen einen Hof in Verst (d. i. Versede, Wüstung bei Atteln) erhalten hat, benutzen. Jedoch sollen sie berechtigt sein, nach 5 Jahren diese Grundstücke wieder an sich zu nehmen. Wenn letzteres geschehen ist, und sie verkaufen ihr Dorf Amerungen ganz oder zum Teil, dann soll das Kloster von Stunde an von seinem Gute zu Husen die Pacht wieder beziehen oder dasselbe selbst wieder benutzen oder bemeyern.“ (18). 1478 wird der Besitz des Klosters erneut ausgedehnt (19). Dalheim greift über die Altenau hinüber und erwirbt die gesamte Altenauniederung zwischen Sirexer Mark und Amerunger Teichen (20), einschließlich des „vorwostede dorpp amerungen geheten“. 1497 haben die Calenberger ihren Besitz im Altenautal endgültig aufgegeben, indem sie auf das Wiederkaufsrecht am Lindenhoff verzichteten (21). Sie haben lediglich den Freistuhl behalten, mit dem sie – wie bereits erwähnt – noch 1611 belehnt wurden. 1502 war auch die Amerunger Kirche wohl nur noch eine Ruine. In diesem Jahre verkauft das Busdorfstift zu Paderborn seine Zehnten zu Amerungen an das Kloster Dalheim, behält sich jedoch den Anteil des Amerunger Zehnten auf dem Berge nach Lichtenau hin für sich vor (12). Es ist in diesem Vertrag die Rede von „den Grundstücken im Tale zu Amerungen, wo vor Zeiten die Amerunger Kirche stand, bis an die Dalheimer Mark.“ Ausdrücklich wird betont, daß das Busdorfstift seit Menschengedenken und länger keine Einnahme von diesen Zehnten gehabt habe, weil die Gegend verwildert, verwachsen und  verwüstet sei. Auch hieraus läßt sich sehr zweifelsfrei schließen, daß Amerungen 1502 schon lange Wüstung war. Auch das Kloster Hardehausen war an den komplizierten Besitzverhältnissen in Amerungen beteiligt. Pagendarm (12) schreibt dazu: „1510 erklären Abt und Konvent von Hardehausen, daß ihre Vorgänger im Jahre 1445 eine halbe Hufe Land zu Amerungen an die Klöster Böddeken und Dalheim verkauft hätten; dieselbe Hufe wird auch bei der Auseinandersetzung der beiden Klöster erwähnt. Nachweislich hat das Kloster Dalheim vor 1429, bzw. vor 1389 Gefälle aus einer Hufe zu Amerungen bezogen.“ Eine Hufe entspricht etwa 30 Morgen oder 7,5 Hektar.
Nach Wöhlke (27) mag Amerungen ursprünglich aus 3 Höfen bestanden haben, ab Mitte des 14. Jahrhunderts wurde auch Gulse dazugerechnet. Im 14. Jahrhundert hat die Familie v. Calenberg in Amerungen einen Besitz aufgebaut, der von den Hungerkämpen westlich des Dalheimer Tales bis nach Holtheim reichte. Dalheim hat hiervon im 15. Jahrhundert das Gebiet bis zum Rande des Soratfeldes erworben. Das Amerunger Feld ist aber anscheinend nicht vollständig in den Besitz des Klosters gelangt, denn die Mönche haben südlich davon den neuen Kamp gerodet.
Schließlich sind noch einige Bemerkungen zum Freistuhl nötig, der uns seit 1179 durch den „Comes“ überliefert ist. Pagendarm (22), dem die Urkunde von 1179 bekannt war, hat erst aus einer späteren Nennung des Freigrafen im Jahre 1310 (23) auf einen Freistuhl geschlossen, und Lippert (24) hat endlich, entgegen den Tatsachen und ohne Nennung von Quelle oder Zeitpunkt, behauptet, der Freistuhl sei „auf den adelig bürenschen Hof zu Syrexen übergegangen“. Wichtiger ist aber, daß Amerungen zum ersten Mal 1179 zusammen mit dem Freistuhl genannt wird. Dieser lag, wie wir wissen, auf dem Calenberger Lindenhoff. Noch 1016 hat etwa einen Kilometer ostwärts der Freistuhl in Sewardessen bestanden. Sewardessen war im 15. Jahrhundert ebenfalls Calenberger Besitz, der anscheinend aus den noch im 13. Jahrhundert im südlichen Soratfeld verbreiteten Marschalksgütern enstammte. Da der Freistuhl in Sewardessen nach 1016 nicht mehr erwähnt wird, liegt folgende Vermutung nahe: Sewardessen ist bereits vor 1179 geteilt worden, ein Teil begegnet uns später in Holtheim (25); der andere Teil ist mit dem Freistuhl zu Amerungen geschlagen worden, wobei die Gerichtsstätte auf den Lindenhof verlegt wurde. Pagendarm (12) macht weitere Angaben zum Amerunger Freistuhl: „…aus dem Auszuge eines Briefes von 1389 erfahren wir, daß damals „Hermann Rogenhardus Vrygreve der Grafscop van Amerungen“ war. Im Erbschaftsvertrag der Brüder und Vettern von Calenberg aus dem Jahre 1493 wird u. a. bestimmt: „…item to Amerungen den frien Stol und dat gerichte dar Sulves myt aller tobehoringe sollen se semptliken heffen … und dar entgegen sallen Hermann und syne Sonne heffen eynen buwe Hoff to Amerungen genant de Lindenhoff und sollen des gaenerven bliven to beyden syten…“ Ob der Freistuhl zu Amerungen den gewöhnlich die Herren von Calenberg von dem fürstlichen Hause Waldeck zu Lehen trugen, bis zur allgemeinen Aufhebung der Freigerichte im Fürstbistum Paderborn im Jahre 1763 bestanden hat, ist uns nicht bekannt.“ Soweit Pagendarm zum Freistuhl.
Amerungen hat am Zusammenfluß von Holtheimer Bach und Altenau gelegen. Der Lindenhoff lag nach der Angabe von 1497 „under dem Backenberghe twysschen dem water unn eyne weße dar enbouen de dar stot up den dyck to Eylwerßen...“, also gegenüber der Kapelle zwischen Holtheimer Bach und Altenau (26). Die beiden anderen Höfe lagen nach Wilhelm Wöhlke (27)  im Gebiet der heutigen Amerunger Kapelle, die wohl die Stelle eines älteren Gotteshauses eingenommen hat. Ostwärts und westlich der Kapelle war der Boden bei der Besichtigung durch Wilhem Wöhlke in großen Flecken dunkel verfärbt. An vielen Stellen, etwa 80 m beiderseits der Kapelle, traten Scherben mittelalterlicher Keramik auf. Wöhlke vermutete aus ihrer Verbreitung, daß hier die beiden Höfe von Rump und Bunne gelegen haben. Heute läßt sich an den genannten Stellen nichts mehr nachweisen.  Die Amerunger Gemarkung ist aus den Schenkungen gut zu rekonstruieren. Ihre Grenze verlief an der Oberkante des Altenautales vom Huserklee – bei den Amerunger Teichen nach Osten ausbuchtend – über den Backenberg bis zum Sassenberg. Hier wendete sie nach Westen zum Diek (Teich) von Elverssen hinab, schloß auf der jenseitigen Höhe den später gerodeten Neuen Kamp, das Amerunger Feld und das Nonnenholz ein, und verlief weiter bis zur Neuen Mühle im Dalheimer Tal. Jenseits des Tales lagen weiter westlich die Hungerkämpe.
Quellen:
1) siehe topographische Karte  2) Westfälisches Urkundenbuch (WUB) II, C.401, 402. 3) Pagendarm, Amerungen, in: Die Warte, Paderborn, Jg. 1936, S.48, ohne Quellenangabe. 4) Ebda. 5) Ebda. 6) Ass. UB 423. 7) StA Münster, Msc I 127, fol. 89. 8) Ass. UB 975, 982. 9) Ass. UB 977. 10) Ass. UB 931. 11) Ass. UB 983. 12) Nach Pagendarm, Amerungen, 1936, S. 59; ohne Quellenangabe. 13) StA Marburg, Fm Waldeck, OU 10880. 14) StA Marburg, Fm. Waldeck, OU 5955. 15) StA Münster, Msc. I 127, fol. 7ff. 16) StA Münster, Msc I 127, fol. 84. 17) PGAV Act. 71. 18) StA Münster, Msc I 128, fol. 10. 19) StA Münster, Msc I 127, fol. 9. 20) Vgl. unter Rodenbredengut. 21) StA Münster, Msc I 128, fol. 7. 22) Pagendarm, Amerungen, 1936, S. 58. 23) Ebda. 24) Lippert, Zum Heimatfest, 1952. 25) Vgl. Sewardessen. 26) StA Münster, Msc I 128, fol. 7.  27) Wöhlke, Wilhelm: Die Kulturlandschaft des Hardehausener und Dalheimer Waldes im Mittelalter. Münster 1957, S. 12 – 14.       
(1) bis (26) zitiert nach:
Wöhlke, Wilhelm: Die Kulturlandschaft des Hardehausener und Dalheimer Waldes im Mittelalter. Münster 1957.
Abkürzungen:
StA: Staatsarchiv
Ass. UB: Asseburger Urkundenbuch
Literatur:
Asseburger Urkundenbuch: Urkunden und Regesten zur Geschichte des Geschlechts Wolfenbüttel-Asseburg und seiner Besitzungen. Hrsg. von J[ohannes] [Bernhard] Graf von Bocholtz-Asseburg. Bd 1 - 3. Hannover 1876 - 1905.
Pagendarm, Paul: Amerungen. In:  Die Warte, Paderborn, Jg. 4.1936, S. 26-27, S. 46-49,  S.58-60.
Westfälisches Urkundenbuch. Die Quellen der Geschichte Westfalens in chronologisch geordneten Nachweisungen und Auszügen begleitet von einem Urkundenbuche; vom Jahre 1126 bis 1200. Regesta historiae Westfaliae : accedit Codex diplomaticusMünster 1851
Wöhlke, Wilhelm: Die Kulturlandschaft des Hardehausener und Dalheimer Waldes im Mittelalter. Münster 1957.

Allgemeines

Auf dem Gebiet der alten Kilianspfarrei zu Lichtenau stößt der Wanderer am Zusammenfluß von Altenau und Holtheimer Wasser  auf eine schlichte, aber nicht gerade kleine Barockkapelle. Sie ist die Nachfolgerin der Dorfkirche des mittelalterlichen Ortes Amerungen. Die Amerunger Kapelle, im Volksmund zumeist nur kurz Annenkapelle genannt, wird fälschlich immer wieder mit der (Kirchen-)gemeinde Husen in Verbindung gebracht, da sie innerhalb der Gemeindegrenzen der früheren Gemeinde Husen liegt. Die Kapelle ist allerdings von Anfang an immer eine Filialkirche der Pfarrei St. Kilian zu Lichtenau gewesen, die auch Eigentümerin des Gotteshauses ist.
Die Geschichte der Kapelle und der heutigen Wüstung Amerungen soll auf dieser Seite kurz erläutert werden.